Wenn Sie während einer Geschäfts- oder Urlaubsreise ins Ausland erkranken werden sie von den Ärzten vor Ort in der Regel behandelt, wie ein Privatpatient. Kosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, werden von der Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen müssen. Ebenso versichert ist die Rückholung nach Hause bzw. die Überführung im Todesfall.
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