Eine landwirtschaftliche Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch landwirtschaftliche Produkte verursacht werden. Die Vermögensschäden, die dadurch entstehen können, dass mangelhafte Erzeugnisse weiterverarbeitet werden, müssen jedoch über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung zusätzlich abgesichert werden.
Beispiele:
Milch, die mit Hemmstoff belastet ist, wird mit den Milchlieferungen anderer Landwirte vermischt. Der gesamte Tankinhalt muss entsorgt werden
Mit Medikamenten belastetes Fleisch wird mit Fleisch anderer Zulieferer zu Wurst verarbeitet. Die Wurst ist ungenießbar und muss vernichtet werden
Ein Obstbauer liefert Äpfel an eine Mosterei. Die Tagesproduktion muss vernichtet werden, weil Spritzmittelrückstände festgestellt werden.
Im Rahmen dieses Einschlusses sind folgende Kosten versichert:
- Kosten für die Vernichtung und Entsorgung
- Kosten für den Ersatz von Zutaten
- Betriebskosten (Personal, Maschinen, etc.)
- entgangener Gewinn