Die finanziellen Auswirkungen einer Tierseuche oder infektiösen Tierkrankheit sind schwer zu kalkulieren und gefährden die Existenz Ihres Betriebes. Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Seuchenausbruch in einen Sperrbezirk oder ein Beobachtungsgebiet zu fallen ist hoch, noch um ein Vielfaches schlimmer ist ein Seuchenausbruch im eigenen Betrieb.
Die Tierseuchenkasse entschädigt lediglich den „gemeinen“ Wert der Tiere bei amtlich angeordneter Tötung, nicht jedoch den finanziellen Schaden bei Sperrung des Betriebes und Wiederaufbau eines geräumten Tierbestandes.
Versichern Sie daher Ihren Tierbestand (Rinder, Schweine und Geflügel) gegen Verluste durch:
- Vermarktungsverbot bzw. Sperre bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweine- und Geflügelpest, Blauzungenkrankheit u.a.
- Keulung
- Unfall im Tierbestand (z. B. bei Ausfall der Lüftungsanlage oder Hitzeschäden)
- Übertragbare Tierkrankheiten (Eutererkrankungen, PRRS, Dysentrie)
- Botulismus