Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Arbeitnehmer abschließt. In der Regel wird dieser Vertrag als Rentenversicherung abgeschlossen und kann entweder durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder von beiden bespart werden. Der Anteil des Arbeitnehmers wird vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttolohn abgezogen. Erst bei der Auszahlung fallen diese Kosten an.
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