Ein Unternehmen muss mit vielen Risiken rechnen und das finanzielle Risiko wird häufig unterschätzt. Die Zerstörung oder der Verlust von Maschinen, Einrichtung und Vorräten ist eigentlich schon schlimm genug. Was passiert jedoch, wenn Sie Ihren Betrieb für eine gewisse Zeit schließen müssen und keine Umsätze erwirtschaften?
Wenn nach einem Versicherungsschaden die betrieblichen Aktivitäten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden können, bestehen die Kosten für Gehälter, Mieten, Leasingraten usw. jedoch weiter. Gegen diese finanziellen Folgen und entgangene Gewinne schützt Sie eine Ertragsausfall-Versicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt).
Wie in der Gebäude- und Inhaltsversicherung können auch hier die Folgen folgender Schadensfälle abgesichert werden:
- Feuer (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
- innere Unruhen, Streik und Aussperrung, böswillige Beschädigung
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
- Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch
- Glas
- unbenannte Gefahren
Technische Schäden an Maschinen und die damit verbundenen langen Ausfallzeiten, wenn Ersatzteile beschafft werden müssen, können zu Störungen des Betriebsablaufes bis hin zu völligem Stillstand des Betriebes führen. Auch im Rahmen einer Maschinenversicherung ist der Ertragsausfall mitversicherbar.