Wenn durch einen Unfall die Arbeitskraft eines Mitarbeiters ausfällt oder beeinträchtigt ist haben sowohl der Arbeitsgeber als auch der Arbeitnehmer ein Problem. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung steht zwar eine Grundversorgung zur Verfügung, zumeist ist diese aber unzureichend.
Der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft erstreckt sich lediglich auf die Dauer der Arbeits- und Wegzeiten. Wegen der schwierigen Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Fahrten sind Prozesse gegen die Berufsgenossenschaften keine Seltenheit.
Rentenleistungen werden erst ab einem Grad von 20 % bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Die Verletztenrente beträgt maximal 2/3 des letzten Jahresverdienstes.
Es existieren also gravierende Versorgungslücken, wenn Sie sich allein auf den Staat verlassen. Mit der Gruppenunfallversicherung sind Ihre Mitarbeiter und Sie persönlich auf der sicheren Seite – was auch passiert!