Bei den ständigen Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kann es passieren, dass man Fehler macht. Und das kann teuer werden, wenn man sich für den Fall von Rechtsstreitigkeiten nicht mit einer Rechtsschutzversicherung absichert.
Über einen solchen Vertrag können sich nicht gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe für den privaten und betrieblichen Bereich absichern. Hierüber sind u. a. folgende Streitigkeiten versichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
a) im privaten Lebensbereich und im Verkehrsbereich
b) im betrieblichen Bereich im Zusammenhang mit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit - Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz im betrieblichen Bereich in Gerichtsverfahren
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Internet-Rechtsschutz (private Internetnutzung)
- und vieles mehr
Versichert sind der Versicherungsnehmer und sein Ehe- oder Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, Altenteiler, volljährige, ledige Kinder bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
Im Verkehrsbereich: alle berechtigten Fahrer und Insassen versicherter Fahrzeuge