Die Glasversicherung kann für die Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung abgeschlossen werden. Hierzu zählen dann nicht nur die Außenverglasung, sondern auch meist Ceranfelder, Duschkabinen, Glasplatten von Tischen etc.
Besonders als Mieter sollte man sich überlegen, ob man auf diesen Versicherungsschutz verzichten kann, denn in der Privathaftpflichtversicherung sind Glasschäden an gemieteten Objekten ausgeschlossen. Wie schnell entsteht beim Lüften Durchzug und es kommt zum Glasschaden an einer Terassen- oder Zimmertüre. Prüfen Sie, ob Ihr Vermieter im Rahmen der Gebäudeversicherung Glasschäden mitversichert hat.