Als Eigentümer von vermieteten oder verpachteten Grundstücken, Wohnungen, Gebäuden hat man es schwer. Verunglückt ein Passant, weil man den Gehweg nicht von Schnee und Eis befreit hat oder das Grundstück schlecht beleuchtet ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz. Nicht nur bei fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, sondern auch bei nicht fachgerecht durchgeführten Reparaturen können Schäden entstehen. Der schlimmste Fall tritt ein, wenn sich Menschen schwer verletzen und lebenslange Schäden davontragen.
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