Wer in Deutschland einen Jagdschein beantragt, muss nicht nur die bestandene Jagdprüfung vorweisen können, sondern auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese deckt ein weites Feld der weidmännischen Gefahren ab und schützt sie vor Schadenersatzforderungen, die aufgrund Ihrer Jagdtätigkeit entstehen können, beispielsweise aus dem Gebrauch von Schusswaffen. Auch die Jagdgebrauchshunde können über die Jagdhaftpflicht mitversichert werden.
(c) 2024 Wigger Schneidereit Corporate Lite theme by Flythemes