Hunde- und Pferdehalter sollten kein Risiko eingehen und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, denn das Halten dieser Tiere ist nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. In vielen Gemeinden ist es Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen abzuschließen.
Nicht nur Verletzungen, die anderen durch die Tiere zugefügt werden, sind über die Tierhalterhaftpflicht versichert, auch wenn beispielsweise ein Tier trotz Leinenzwang frei läuft oder ein Pferd aus der Koppel ausbricht. Manche Versicherer decken auch das Fremdreiter-Risiko, die Haftpflichtansprüche fremder Reiter gegenüber dem Pferdehalter, ab. Ähnlich verhält es sich bei einer Reitbeteiligung, die dem Pferdehalter bei der Versorgung und Pflege des Pferdes hilft.